NorthPeak Staffing – Allgemeine Bedingungen der Personalvermittlung

Gültig ab: 13.05.2026

Diese Allgemeinen Bedingungen der Personalvermittlung („Bedingungen“) regeln die geschäftliche Zusammenarbeit zwischen NorthPeak Staffing („Unternehmen“) und dem jeweiligen Kunden („Kunde“), der die Dienstleistungen von NorthPeak Staffing in Anspruch nimmt.

Mit der Übermittlung einer Personalanfrage, der Nutzung von Recruiting-Dienstleistungen, dem Zugriff auf Kandidatenprofile oder der fortgesetzten Zusammenarbeit bestätigt der Kunde, dass er diese Bedingungen gelesen hat und ihnen zustimmt.

1. Leistungsumfang

NorthPeak Staffing bietet Dienstleistungen im Bereich Personalvermittlung und Kandidatensuche für Hotels, Restaurants und andere Unternehmen im Hospitality-Bereich an.

Die Dienstleistungen umfassen insbesondere:

  • Kandidatensuche,
  • Vorauswahl von Kandidaten und Erstgespräche,
  • Übermittlung von Lebensläufen und Kandidatenprofilen,
  • Koordination von Vorstellungsgesprächen,
  • Unterstützung während des Recruiting-Prozesses,
  • Vermittlung von Saisonarbeitskräften,
  • Kommunikation mit Kandidaten sowie Koordination des Arbeitsbeginns.

NorthPeak Staffing handelt ausschließlich als Personalvermittler und ist nicht Arbeitgeber der vermittelten Kandidaten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

2. Vorstellung von Kandidaten

Ein Kandidat gilt als dem Kunden vorgestellt, sobald NorthPeak Staffing dem Kunden eine der folgenden Informationen zur Verfügung stellt:

  • Lebenslauf des Kandidaten,
  • Kandidatenprofil,
  • Kontaktdaten,
  • Vorschlag oder Organisation eines Vorstellungsgesprächs,
  • Zugriff auf Kandidaten über ein Dashboard, ATS-System oder eine gemeinsame Plattform.

Alle vorgestellten Kandidaten unterliegen diesen Bedingungen.

3. Vermittlungsgebühren

Die Höhe der Vermittlungsgebühr wird individuell zwischen NorthPeak Staffing und dem Kunden vereinbart, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht.

Der Anspruch auf die Vermittlungsgebühr entsteht, sobald:

  • der Kandidat einen Arbeitsvertrag mit dem Kunden abschließt,
  • der Kandidat seine Tätigkeit aufnimmt,
  • der Kandidat Probearbeit, Trial-Schichten oder eine bezahlte Einschulung beginnt.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug behält sich NorthPeak Staffing das Recht vor, laufende Recruiting-Dienstleistungen auszusetzen.

4. Schutz von Kandidaten und Umgehungsverbot

Alle von NorthPeak Staffing vorgestellten Kandidaten gelten für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der Vorstellung als geschützte Kandidaten.

Der Kunde verpflichtet sich, Folgendes zu unterlassen:

  • eine Zusammenarbeit mit vorgestellten Kandidaten außerhalb von NorthPeak Staffing einzugehen,
  • Kandidatenprofile an Dritte weiterzugeben,
  • Kandidateninformationen außerhalb des eigenen Unternehmens zu teilen,
  • NorthPeak Staffing zu umgehen, um Vermittlungsgebühren zu vermeiden.

Beschäftigt oder beauftragt der Kunde einen von NorthPeak Staffing vorgestellten Kandidaten innerhalb des Schutzzeitraums direkt oder indirekt, entsteht der Anspruch auf die vollständige Vermittlungsgebühr.

Diese Regelung gilt ebenfalls für verbundene Unternehmen, Partnerhotels, Betreiber sowie andere wirtschaftlich oder personell mit dem Kunden verbundene Unternehmen.

5. Ersatzgarantie

Beendet ein Kandidat das Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten 14 Tage aus berechtigten Gründen, kann NorthPeak Staffing einen Ersatzkandidaten ohne zusätzliche Vermittlungsgebühr anbieten.

Die Ersatzgarantie gilt insbesondere nicht in folgenden Fällen:

  • ausstehende oder nicht bezahlte Vergütung,
  • irreführende oder abweichende Arbeitsbedingungen,
  • Verletzung des Arbeitsvertrags durch den Kunden,
  • ungeeignete oder unsichere Arbeitsbedingungen,
  • erhebliche Änderungen der vereinbarten Tätigkeit,
  • Probleme mit der Unterkunft,
  • arbeitsrechtliche oder behördliche Probleme, die durch den Kunden verursacht wurden.

NorthPeak Staffing behält sich das Recht vor, jeden Einzelfall individuell zu beurteilen.

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

  • vollständige und korrekte Informationen über offene Stellen bereitzustellen,
  • Arbeitsbedingungen transparent zu kommunizieren,
  • geltende arbeitsrechtliche Vorschriften einzuhalten,
  • rechtsgültige Arbeitsverträge bereitzustellen,
  • angemessene Arbeitsbedingungen sicherzustellen,
  • auf Kommunikation mit Kandidaten innerhalb angemessener Fristen zu reagieren.

Der Kunde trägt die volle Verantwortung für das Arbeitsverhältnis mit dem Kandidaten.

7. Zugriff auf Kandidatensysteme und gemeinsam genutzte Daten

Der Kunde kann Zugriff auf Kandidaten-Dashboards, ATS-Systeme, freigegebene Ordner oder andere Recruiting-Tools von NorthPeak Staffing erhalten.

Sämtliche Kandidateninformationen sind vertraulich und dürfen ausschließlich für Recruiting-Zwecke verwendet werden.

Der Kunde ist nicht berechtigt:

  • Kandidatendatenbanken zu kopieren,
  • Kandidatendaten zu exportieren,
  • Kandidatenprofile an Dritte weiterzugeben,
  • Kandidateninformationen für andere Zwecke außerhalb der Zusammenarbeit mit NorthPeak Staffing zu verwenden.

Im Falle eines Missbrauchs behält sich NorthPeak Staffing das Recht vor, den Zugriff jederzeit zu sperren.

8. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche nicht öffentlichen geschäftlichen, personellen und Recruiting-bezogenen Informationen vertraulich zu behandeln.

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleibt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit bestehen.

9. Datenschutz und DSGVO

NorthPeak Staffing verarbeitet personenbezogene Daten von Kandidaten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen sowie der DSGVO.

Der Kunde ist berechtigt, Kandidatendaten ausschließlich für Zwecke der Stellenbesetzung im Rahmen der Zusammenarbeit mit NorthPeak Staffing zu verwenden.

Der Kunde ist verantwortlich für den sicheren und rechtskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten.

10. Haftungsbeschränkung

NorthPeak Staffing bemüht sich um eine sorgfältige Auswahl und Vorprüfung der Kandidaten, übernimmt jedoch keine Haftung für:

  • die Arbeitsleistung des Kandidaten,
  • die langfristige Beschäftigungsdauer,
  • das zukünftige Verhalten des Kandidaten,
  • Schäden, die aus dem Arbeitsverhältnis zwischen Kunde und Kandidat entstehen.

Die endgültige Entscheidung über die Einstellung eines Kandidaten liegt ausschließlich beim Kunden.

11. Beendigung der Zusammenarbeit

Beide Parteien können die Zusammenarbeit jederzeit schriftlich beenden.

Die Beendigung der Zusammenarbeit berührt nicht:

  • bereits ausgestellte Rechnungen,
  • bestehende Zahlungsverpflichtungen,
  • den Schutz vorgestellter Kandidaten,
  • Vertraulichkeitsverpflichtungen,
  • Ansprüche, die vor Beendigung der Zusammenarbeit entstanden sind.

12. Anwendbares Recht

Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik.

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen sind die zuständigen Gerichte der Tschechischen Republik mit Gerichtsstand Brünn zuständig.

13. Änderungen der Bedingungen

NorthPeak Staffing behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern oder zu aktualisieren.

Die jeweils aktuelle Version wird auf der offiziellen Website von NorthPeak Staffing veröffentlicht.

Mit der fortgesetzten Zusammenarbeit nach Veröffentlichung der aktualisierten Bedingungen erklärt sich der Kunde mit deren aktueller Fassung einverstanden.